Rezept oder Antrag?

Gesetzlich Versicherte haben zwei Möglichkeiten, eine Gesundheits-App aus dem DiGA-Verzeichnis zulasten der Krankenkasse zu erhalten:

Rezept nach ärztlicher oder psychotherapeutischer Entscheidung

Ärzte und Psychotherapeuten können ein Rezept (Muster 16) für eine DiGA ausstellen, wenn die Verordnung medizinisch geboten ist. Dabei ist immer auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Versicherte wenden sich anschließend mit dem Rezept an ihre Krankenkasse, um die DiGA zu erhalten.

Versicherten-Antrag bei der Krankenkasse

Versicherte können direkt einen Antrag auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse stellen. Diese übernimmt die Kosten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, zum Beispiel Rhonchopathie und eine App zur Behandlung der Schlafstörung genutzt werden möchte. Niedergelassene müssen hier keine Nachweise beibringen oder Befunde zusammenstellen.

Quelle: KBV PraxisInfo Digitale Gesundheitsanwendungen / Januar 2024

Was ist eine DiGA?

CE-konformes Medizinprodukt

Datenschutz & Sicherheit

TÜV zertifiziert

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