KK hat nicht reagiert

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Zweck dieses Schreibens

Der Antragsteller beschwert sich über die ausbleibende Reaktion seiner Krankenkasse auf seinen Antrag für die Freischaltung der App “SchnarchFrei Therapie”. Er betont, dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat und legt Beweise für seine medizinischen Indikationen vor. Trotzdem hat er noch keinen Zugangscode erhalten und fordert die Krankenkasse auf, diesen bis zu einem gesetzten Datum zu liefern, andernfalls erwägt er rechtliche Schritte.

Absender

Empfänger


Inhalt des Schreibens

Betreff: Keine Reaktion meiner Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Schreiben vom [Datum] habe ich die schnellstmögliche Ausstellung eines Zugangscodes für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) “SchnarchFrei Therapie” beantragt.

Leider habe ich bis heute keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. 

Wie schon begründet, liegen bei mir die erforderlichen Voraussetzungen für einen Zugangscode vor: 

Gemäß §33a SGB V habe ich einen Rechtsanspruch auf die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung, sofern diese im entsprechenden Verzeichnis des BfArM nach §139e SGB V gelistet ist und entweder eine ärztliche/psychotherapeutische Verordnung der DiGA besteht, oder der/die Versicherte der Krankenkasse den Nachweis der zutreffenden medizinischen Indikation vorlegt (R06.5, G47.31, G47.8).

Diese Voraussetzungen liegen bei mir vor. Den Nachweis der Indikation Rhonchopathie/Schlafapnoe, für die die DiGA SchnarchFrei vorgesehen ist, habe ich Ihnen bereits übermittelt. Da es sich um eine chronische Erkrankung handelt (siehe S3-Leitlinie “Schlafatmungsstörung bei Erwachsenen” https://register.awmf.org/assets/guidelines/063-001l_S3_SBAS_2017-08_2_verlaengert_und_Hinweis_Teil-Aktualisierung_2020-07.pdf ), ist es unerheblich, wann diese Diagnose gestellt wurde. Ein Rezept ist somit nicht erforderlich.

Die DiGA SchnarchFrei Therapie wurde mir ärztlich verordnet. Das Rezept habe ich bei Ihnen bereits eingereicht.

Ich habe die Gebrauchsanweisung dieser App verstanden, und bei mir liegen keine in der Gebrauchsanweisung beschriebenen Kontraindikationen oder Ausschlussgründe (zur Nutzung) vor.

Informationen zur DiGA im DiGA-Verzeichnis des BfArM, abrufbar unter DiGA-Verzeichnis. Dort heißt es: “Für diese DiGA bestehen laut Hersteller folgende medizinischen Kontraindikationen gemäß ICD-10: F72, F73, F84, G51, G52.1, G52.3, G83.6, R13, R13.0, R13.9”.

(siehe auch [Review] SFD Information für Fachkreise – Ausführlich )

Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichtet, mir die Anwendung der DiGA zu genehmigen und mir einen Zugangscode zur DiGA “SchnarchFrei” zu übermitteln. 

Ich fordere Sie hiermit erneut auf, mir den Code spätestens bis zum [Datum, einwöchige Frist] zu übersenden. Ich behalte mir sonst weitere Schritte wie beispielsweise eine Beschwerde bei der entsprechenden Aufsichtsstelle (BAS bzw. Landesaufsicht) vor.

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